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Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten (Krankenhaus?) Name und Tel.-Nr. des behandelnden Arztes Welche Sprache spricht der Arzt? Angaben über bestehende Versicherungen oder DRK-Mitgliedschaft Wer zahlt die Krankenhauskosten vor Ort?
Alle Mitglieder des DRK-Ortsverein Lemförde e.V. sind seit 2011 über den DRK-Flugdienst abgesichert.
Die schönste Auslandsreise kann durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nehmen. Aber die medizinische Versorgung entspricht nicht überall dem deutschen Standard. Wie kommt man dann als Patient nach Hause im Fall der Fälle? Der DRK-Flugdienst hilft schnell und transportiert Patienten aus aller Welt in deutsche Krankenhäuser. Allerdings: Die gesetzlichen Krankenkassen tragen selbst im medizinischen Notfall die dabei anfallenden Kosten nicht – und das werden je nach Aufwand schnell 50.000 € und mehr.
Diese gefährliche Lücke im System ist für die Mitglieder des DRK Ortsvereins Lemförde e.V geschlossen, denn der Ortsverein hat einen Rahmenvertrag mit dem DRK-Flugdienst abgeschlossen. Dadurch ist in ihrem DRK-Mitgliedsbeitrag für den Ortsverein eine entsprechende Versicherung enthalten.
Dies gilt auch für Rücktransporte innerhalb Deutschlands: Wird ein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlich und man kann aufgrund des Gesundheitszustandes nicht alleine nach Hause reisen, sind die Rückholkosten nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt! Aber auch hier springt der DRK-Flugdienst ein.